Kurzfassung Das Sozialgericht Dessau-Roßlau hat entschieden: Ein autistisches Kind kann das Merkzeichen B bekommen, wenn es öffentliche Verkehrsmittel wegen seiner Behinderung nicht sicher ohne Begleitung nutzen kann. Wichtig ist dabei nicht nur, ob das Kind körperlich laufen oder in Bus und Bahn einsteigen kann. Entscheidend ist auch, ob es Gefahren erkennt, sich orientieren und sein Verhalten sicher steuern kann. Worum ging es in dem Fall? In dem Verfahren ging es um einen autistischen Jungen, geboren 2015. Seine Familie...