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Autismuswelt Magazin

Informationen und Erfahrungen rund um Autismus und die Vergabe des Grades der Behinderung (GdB).

Enrico Köhlmann

Merkzeichen B bei Autismus: Sozialgericht Dessau-Roßlau stärkt Rechte autistischer Kinder

04.05.2026 | GdB- Rechte, Urteile | 0 Kommentare

Kurzfassung

Das Sozialgericht Dessau-Roßlau hat entschieden: Ein autistisches Kind kann das Merkzeichen B bekommen, wenn es öffentliche Verkehrsmittel wegen seiner Behinderung nicht sicher ohne Begleitung nutzen kann. Wichtig ist dabei nicht nur, ob das Kind körperlich laufen oder in Bus und Bahn einsteigen kann. Entscheidend ist auch, ob es Gefahren erkennt, sich orientieren und sein Verhalten sicher steuern kann.

Worum ging es in dem Fall?

In dem Verfahren ging es um einen autistischen Jungen, geboren 2015. Seine Familie beantragte einen höheren Grad der Behinderung und mehrere Merkzeichen.

Das Gericht entschied:

  • GdB 60
  • Merkzeichen H
  • Merkzeichen B
  • kein Merkzeichen G

Besonders wichtig ist die Entscheidung zum Merkzeichen B. Das Gericht stellte klar: Auch bei Autismus kann eine ständige Begleitung in öffentlichen Verkehrsmitteln notwendig sein.

Was bedeutet das Merkzeichen B?

Das Merkzeichen B bedeutet:

Eine Begleitperson darf bei bestimmten Beförderungen mitgenommen werden.

Rechtlich geht es darum, ob eine schwerbehinderte Person bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel regelmäßig Hilfe braucht.

Dabei kann es um Hilfe gehen:

  • beim Einsteigen,
  • beim Aussteigen,
  • während der Fahrt,
  • beim sicheren Verhalten an Haltestellen,
  • wegen Orientierungsproblemen,
  • wegen fehlender Gefahrenerkennung.

Wichtig: Das Merkzeichen B wird nicht vergeben, nur weil Begleitung angenehm oder beruhigend wäre. Es muss wegen der Behinderung regelmäßig notwendig sein.

Voraussetzungen für das Merkzeichen B

Für das Merkzeichen B muss zuerst eines dieser Merkzeichen vorliegen:

  • G – erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr,
  • Gl – gehörlos,
  • H – hilflos.

Im entschiedenen Fall war das Merkzeichen H wichtig.

Bei Kindern gibt es besondere Regeln für das Merkzeichen H. Man spricht oft von „Kinder-H“. Das bedeutet: Ein Kind braucht wegen seiner Behinderung deutlich mehr Hilfe, Anleitung oder Überwachung als ein gleichaltriges Kind ohne Behinderung.

Das Gericht sagte klar:

Auch dieses Kinder-H kann Grundlage für das Merkzeichen B sein.

Das ist für autistische Kinder und Jugendliche wichtig.

Bekommt man mit H automatisch auch B?

Nein.

Das Gericht unterscheidet zwei Fragen:

Erstens: Liegt ein Grundmerkzeichen vor, zum Beispiel H?

Zweitens: Braucht die Person wegen ihrer Behinderung regelmäßig Begleitung in öffentlichen Verkehrsmitteln?

Das Merkzeichen H allein reicht also nicht automatisch. Es muss zusätzlich geprüft werden, ob Bus, Bahn oder Zug ohne Begleitung sicher genutzt werden können.

Warum bekam der Junge das Merkzeichen B?

Der Junge konnte körperlich laufen. Er konnte auch grundsätzlich in Bus oder Bahn einsteigen.

Trotzdem sah das Gericht die Voraussetzungen für das Merkzeichen B als erfüllt an.

Der Grund war sein Verhalten in Verkehrssituationen. Im Verfahren wurde beschrieben, dass er sich stark auf einzelne Dinge fokussiert. Wenn ihn etwas interessiert, blendet er andere Gefahren aus.

Beispiele aus dem Verfahren:

  • Er läuft plötzlich los.
  • Er achtet nicht sicher auf den Verkehr.
  • Er erkennt Gefahren nicht zuverlässig.
  • Er ist stark durch Gegenstände oder Personen ablenkbar.
  • Er kann an Haltestellen nicht zuverlässig sicher warten.
  • Er kann in gefährlichen Situationen nicht angemessen reagieren.

Das Gericht kam deshalb zu dem Ergebnis:

Der Junge kann öffentliche Verkehrsmittel ohne ständige Begleitung nicht sicher nutzen.

Entscheidend war also nicht die körperliche Fähigkeit. Entscheidend war die Sicherheit im öffentlichen Verkehr.

Warum wurde das Merkzeichen G abgelehnt?

Das Merkzeichen G betrifft vor allem die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr. Es geht dabei zum Beispiel um erhebliche Einschränkungen beim Gehen oder schwere Orientierungsstörungen.

Das Gericht sah diese Voraussetzungen hier nicht erfüllt.

Das ist wichtig:

Ein Kind kann kein G, aber trotzdem B bekommen.

Im entschiedenen Fall war das möglich, weil das Merkzeichen H vorlag und zusätzlich die Begleitung in öffentlichen Verkehrsmitteln notwendig war.

Was bedeutet das für autistische Kinder?

Das Urteil zeigt:

Bei Autismus darf nicht nur gefragt werden:

„Kann das Kind laufen?“
„Kann das Kind in den Bus einsteigen?“
„Kann das Kind körperlich aussteigen?“

Diese Fragen reichen oft nicht aus.

Wichtiger können andere Fragen sein:

  • Erkennt das Kind Gefahren?
  • Läuft es plötzlich los?
  • Kann es an einer Haltestelle sicher warten?
  • Kann es Reize filtern?
  • Kann es sich bei Stress regulieren?
  • Kann es auf Durchsagen oder Änderungen reagieren?
  • Kann es den richtigen Ausstieg zuverlässig beachten?
  • Bleibt es während der Fahrt sicher sitzen oder stehen?
  • Kann es gefährliche Situationen einschätzen?

Gerade bei Autismus können Reizüberflutung, Fixierung, Impulsivität oder fehlendes Gefahrbewusstsein eine sichere Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel unmöglich machen.

Kritik des Gerichts am Versorgungsamt

Das Gericht kritisierte auch das Verfahren der Behörde.

Nach Auffassung des Gerichts reicht es bei komplexen Autismus-Fällen oft nicht aus, nur nach Aktenlage zu entscheiden.

Gerade bei Kindern und Jugendlichen mit Autismus kann notwendig sein:

  • eine fachärztliche kinder- und jugendpsychiatrische Einschätzung,
  • eine persönliche gutachterliche Untersuchung,
  • eine genaue Prüfung der konkreten Alltagseinschränkungen.

Das Gericht sah die bisherigen Stellungnahmen der Behörde als nicht ausreichend an.

Was ist mit „verfassungswidrig“ gemeint?

Das Gericht meinte, dass die Behörde den Fall nicht ausreichend aufgeklärt hatte. Eine Behörde muss aber den Sachverhalt sorgfältig ermitteln. Das gehört zum Rechtsstaatsprinzip aus Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz.

Einfach gesagt:

Bei einem komplexen Autismus-Fall darf eine Behörde nicht oberflächlich prüfen. Wenn sie das doch tut, kann das ein rechtsstaatliches Problem sein.

Was können Eltern aus dem Urteil mitnehmen?

Für Anträge und Widersprüche ist wichtig:

Beschreibe nicht nur die Diagnose. Beschreibe den Alltag.

Besonders wichtig sind konkrete Beispiele:

  • Was passiert an Haltestellen?
  • Gab es gefährliche Situationen?
  • Läuft das Kind plötzlich los?
  • Wird Verkehr übersehen?
  • Gibt es starke Reizüberflutung?
  • Kann das Kind allein den richtigen Ausstieg finden?
  • Kann es in Stresssituationen sicher reagieren?
  • Was berichten Schulbegleitung, Schule, Ärzte oder Therapeuten?

Je konkreter die Beispiele sind, desto besser kann geprüft werden, ob das Merkzeichen B erforderlich ist.

Fazit

Das Urteil macht deutlich:

Autistische Kinder können das Merkzeichen B erhalten, wenn sie öffentliche Verkehrsmittel wegen ihrer Behinderung nicht sicher ohne Begleitung nutzen können.

Dabei kommt es nicht nur auf körperliche Fähigkeiten an. Auch Gefahrenerkennung, Reizverarbeitung, Impulssteuerung und Verhalten in Verkehrssituationen sind wichtig.

Für Familien ist besonders bedeutsam:

Ein Kinder-H kann Grundlage für das Merkzeichen B sein. Das Merkzeichen B muss aber zusätzlich konkret begründet werden.

Quelle

Sozialgericht Dessau-Roßlau, Urteil vom 28.01.2026, Az. S 28 SB 50/22, ECLI: ECLI:DE:SGDESSA:2026:0128.S28SB50.22.00

Quelle: Landesrecht Sachsen-Anhalt – SG Dessau-Roßlau, S 28 SB 50/22

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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Enrico Köhlmann

Enrico Köhlmann ist CEO und Softwareentwickler spezialisiert auf die Entwicklung von LLM (KI Modelle) und ein eigenen ERP System. Als Mitgründer von autismuswelt.de engagiert er sich als Co-Autor insbesondere für Transparenz rund um das GdB-Verfahren bei Autismus. Gemeinsam mit seiner fachkundigen Frau Gesine sammelt und strukturiert er Erfahrungsberichte, entwickelt die GdB-Umfrage weiter und macht typische bürokratische Hürden durch klare Auswertungen und Visualisierungen sichtbar. Sein Ziel ist es, Betroffenen und ihren Familien ein besseres Verständnis für Abläufe und Entscheidungskriterien der Behörden zu ermöglichen – und so eine Grundlage für faire und nachvollziehbare Verfahren zu schaffen.